Maskenpflicht
Liebe Patienten,
ab dem 01.10.22 dürfen Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2) tragen.
Moderne Medizin trifft Erfahrung / Sichere Diagnostik und Wirksame Therapie
Liebe Patienten,
ab dem 01.10.22 dürfen Arztpraxen und psychotherapeutische Praxen nach dem neuen Infektionsschutzgesetz von Patienten und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2) tragen.